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   VGH Bayern, 08.09.2014 - 5 C 14.1664   

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https://dejure.org/2014,105871
VGH Bayern, 08.09.2014 - 5 C 14.1664 (https://dejure.org/2014,105871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.2014 - 5 C 14.1664 (https://dejure.org/2014,105871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 2014 - 5 C 14.1664 (https://dejure.org/2014,105871)
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Volltextveröffentlichung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 10 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7, Abs. 6 StAG, § 37 Abs. 1 StAG i.V.m. § 82 Abs. 1 AufenthG
    Staatsangehörigkeitsrecht: Mindestanforderungen an fachärztliche Gutachten | Einbürgerungsantrag; Einbürgerungserleichterung wegen einer Krankheit; Mitwirkungspflichten; Fehlende Substantiierung; Mindestanforderungen an ärztliches Attest; Ausforschungsbeweisantrag

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2014 - 5 C 14.1664
    Des Weiteren sollte das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben (Rn. 5; vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.07.2012, Az. 10 B 21.12., juris Rn. 7).

    Des Weiteren sollte das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 10 B 21.12 juris Rn. 7).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2014 - 5 C 14.1664
    Fehlt es aber wie hier schon an einem substantiierten Sachvortrag, stellt sich ein Beweisantrag mit dem Ziel, ein Sachverständigengutachten einzuholen, als unzulässiger Ausforschungsbeweisantrag dar, da die Beweisaufnahme erst die zur Klagebegründung dienenden Tatsachen ergeben soll (vgl. BSG, B.v. 19.11.2009 B 13 R 303/09 juris Rn. 12; BGH, U.v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99 - MDR 2003, 1365/1366).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2014 - 5 C 14.1664
    Fehlt es aber wie hier schon an einem substantiierten Sachvortrag, stellt sich ein Beweisantrag mit dem Ziel, ein Sachverständigengutachten einzuholen, als unzulässiger Ausforschungsbeweisantrag dar, da die Beweisaufnahme erst die zur Klagebegründung dienenden Tatsachen ergeben soll (vgl. BSG, B.v. 19.11.2009 B 13 R 303/09 juris Rn. 12; BGH, U.v. 27.5.2003 - IX ZR 283/99 - MDR 2003, 1365/1366).
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